Irgendwann kommt der Tag, da verstirbt der Inhaber von Geld, Immobilien, Sachwerten und anderen wertvollen Dingen, die im Leben des oder der
Verstorbenen sehr wichtig waren.
Was geschieht mit diesen Sachen, die mit dem Tod eines Menschen zu seinem "Nachlass" erklärt werden?
Der Nachlass geht an einen oder an mehrere Erben, fragt sich nur an wen und wie!
Wenn nichts geregelt ist, bekommen die "gesetzlichen Erben" alles
was dem Erblasser gehörte.
Die gesetzlichen Erben sind allgemein gesagt die Blutsverwandten (Eltern, Kinder, Geschwister, Nichten und Neffen usw.)
und der Ehegatte des Verstorbenen. Es ist wenig bekannt, dass Eheleute, die keine Kinder haben, beim Tod eines der Ehegatten nicht dessen gesetzlicher Alleinerbe
werden. Wenn es der Verstorbene nicht anderes durch das Testament geregelt hat, erbt sein überlebender Ehegatte (nur) drei Viertel seines Vermögens und das
restliche Viertel geht an die Eltern des Verstorbenen oder, falls diese auch nicht mehr leben, deren Abkömmlinge. In der Regel sind das seine Geschwister bzw.
deren Abkömmlinge (Nichten und Neffen).
Das lässt sich durch rechtzeitige Nachlassgestaltung durch das Testament verhindern!
Die Nachlassgestaltung und Absicherung erbrechtlicher Ansprüchen gehört zu den Lebensbereichen, die gewöhnlich jeden Menschen veranlassen sollten,
wenigstens einmal in seinem Leben eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, denn:
Sicherheit ist ein urmenschliches Bedürfnis - Vorsorge ist eine
urmenschliche Pflicht!
Hier helfen wir Ratsuchenden, die passende Gestaltung oder Lösungen zur Erledigung von Erbstreitigkeiten zu finden, um berechtigte Interessen für den Erbfall zu sichern und die Erben zu schützen. Wir helfen bei der Nachlassgestaltung, bei der Erstellung von Testamenten, bei der Testamentsvollstreckung und bei der Erfüllung von testamentarischen Anordnungen, stets auch unter Berücksichtigung von erbschaftsteuerlichen Aspekten.
Sie werden von Rechtsanwalt Thomas Kern, Spezialgebiet Erbrecht, effizient und höchst professionell betreut.