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Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Eine Kündigung, eine Abmahnung oder ein Aufhebungsvertrag kann die berufliche und wirtschaftliche Zukunft unmittelbar verändern. Rechtsanwältin Ulrike Schmidt-Fleischer berät Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Arbeitsrecht und vertritt ihre Interessen außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht.

Diese Website richtet sich an Ratsuchende aus Leverkusen, Düsseldorf, Köln und dem Ruhrgebiet. Kanzleisitz ist Bad Homburg; Termine und die konkrete Form der Beratung werden individuell vereinbart.

Unterstützung in wichtigen Situationen

Kündigung und Kündigungsschutz

Nach Zugang einer Kündigung läuft für eine Kündigungsschutzklage regelmäßig eine Frist von drei Wochen. Deshalb sollten Kündigungsschreiben, Zugangstag und Arbeitsvertrag frühzeitig geprüft werden.

Abmahnung und Arbeitszeugnis

Eine Abmahnung kann spätere arbeitsrechtliche Folgen haben. Auch ein Arbeitszeugnis sollte vollständig, wahr und verständlich formuliert sein. Beide Dokumente lassen sich rechtlich einordnen und bei Bedarf beanstanden.

Arbeitsvertrag und Aufhebungsvertrag

Vor der Unterschrift können Regelungen zu Vergütung, Arbeitszeit, Kündigungsfristen, Freistellung, Abfindung und Zeugnis geprüft werden. Bei Aufhebungsverträgen gehören auch mögliche sozialrechtliche Folgen in die Betrachtung.

Lohn und Vergütung

Offene Gehaltsbestandteile, Überstunden oder variable Vergütung können außergerichtlich und gerichtlich geltend gemacht werden. Arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfristen erfordern oft zügiges Handeln.

Beratung, Verhandlung und Vertretung

Das Angebot gliedert sich in Kanzlei, Leistungen, einzelne arbeitsrechtliche Themen und Kontakt. Fachlich gehören dazu Rechtsberatung, die Prüfung und Gestaltung von Vereinbarungen, Unterstützung bei Verhandlungen sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung. Alle Inhalte sind auf die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausgerichtet.

Im Mittelpunkt steht die individuelle Situation. Nach Sichtung der Unterlagen werden mögliche Schritte, Fristen, Chancen und Risiken verständlich besprochen. Eine rechtliche Bewertung hängt stets vom konkreten Einzelfall ab.

Kontakt aufnehmen

Für eine erste Kontaktaufnahme nutzen Sie arbeitsrecht@schmidt-recht.de oder rufen Sie unter 06172 – 85 54 678 an.